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UNSERE allgemeinen geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ATES Display GmbH,  im folgenden ATES genannt.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle Leistungen der Firma ATES, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

I. Angebot

Sämtliche von ATES abgegebenen Angebote sind freibleibend, sofern der Auftraggeber mündlich oder schriftlich den Auftrag hierzu erteilt hat. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls im Angebot nicht anders benannt, beziehen sich die Preisangaben auf folgende Gegebenheiten:

1.) Gültigkeit von Angeboten
Alle Angebote und Preise basieren auf den zum Angebotsdatum gültigen  Lohn- und Materialkosten, insbesondere bei Preisangaben Dritter. Finden zwischen Angebotserstellung und Auftragserteilung aufgrund marktbedingter Entwicklungen Preiserhöhungen statt, müssen diese vom Auftraggeber entrichtet werden.

2.) Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind und vom Auftraggeber nach Auftragserteilung oder nach Vorlage von Entwürfen zusätzlich gewünscht sind, werden nach Aufwand und zum derzeit gültigen Stundensatz berechnet.

3.) Versand und Verpackung
Fracht-, Versand- und Verpackungskosten werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber entrichtet.

II. Auftragserteilung

An ATES erteilte Aufträge, ob mündlich oder schriftlich, sind Festaufträge und werden gemäß den Angebotsbeschreibungen innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes ausgeführt. Entstehen durch Umstände, die ATES nicht zu vertreten hat Ausfallzeiten, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch ATES zu vertreten ist. Sofern ATES bereits Dritten einen Auftrag erteilt hat und hierdurch Kosten entstanden sind, sind diese vom Auftraggeber zu entrichten.

Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ATES Display GmbH, ungeachtet etwaiger unterschiedlicher eigener AGBs, an.

1.) Mündlich erteilte Aufträge
Werden vom Kunden Skizzen, Ideen und/oder Entwürfe  in einer Form des „Sich-Gedanken-Machens“ verlangt, so gelten diese als Auftrag und werden als Dienstleistungshonorar in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn Vorableistungen zur weiteren Preisermittlung eines Projektes erforderlich sind.
Das Gleiche gilt für den Musterbau. Wird vom Kunden ein Muster des angefragten Produktes verlangt, so gilt dies als Auftrag und wird mit allen hiermit verbundenen Kosten wie Planung, Entwicklung Konstruktion und Einzelfertigung in Rechnung gestellt.                                                                Führen Musteraufträge zum Auftrag über die in Aussicht gestellte Menge, werden 50 % der Musterkosten bei Rechnungsstellung rückvergütet.

2.) Änderungen durch den Auftraggeber
Änderungen, die der Auftraggeber aufgrund vorgelegter Entwürfe oder Muster ausgeführt haben möchte, werden grundsätzlich nach Aufwand ausgeführt und berechnet. Dies gilt nicht, falls anders lautende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

III. Präsentationen

Jegliche Vorschläge in Form von Entwürfen und Mustern bleiben bis zur vollständigen Honorierung oder jeglichen Entscheidung für eine weitere Verwendung Eigentum von ATES. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von ATES im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei ATES.

IV. Nutzungsvereinbarungen

Der Auftraggeber nutzt die von ATES erbrachten Leistungen ausschließlich für den bestimmten vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen vertraglich geregelt sein. Konstruktionen und Entwicklungen, die von ATES erbracht wurden, werden immer nur für ein juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.

1.) Nutzungsrechte
Nach Entrichtung aller Honorare und Rechnungsbeträge gehen die Urheberrechte an den Kunden über, außer es werden im Angebot andere Bedingungen genannt und mit Erteilung des Auftrages vom Auftraggeber akzeptiert.

2.) Schutzrechte                                                                                                                                                                                                                                              Hat ATES nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen eines Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat ATES gegebenenfalls von Ansprüchen Dritter freizustellen und uns eventuelle Schäden zu ersetzen. Wird ATES die Produktion oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf dessen Schutzrechte untersagt, so kann ATES die Arbeiten ohne vorherige Prüfung der Rechtswege einstellen und von dem Kunden Aufwendungsersatz und Schadensersatz verlangen. Vom Kunden überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, wird Ates auf Wunsch kostenpflichtig an diesen zurücksenden. ATES ist berechtigt, diese Unterlagen zu vernichten, sofern der Kunde binnen drei Monaten nach Abgabe des Angebotes keine Rücksendung fordert.

Der Kunde erkennt die an den gelieferten Waren  und gegebenenfalls  übergebenen Zeichnungen und Unterlagen bestehenden gewerblichen Schutzrechte an, wird diese beachten und in Absprache mit uns gegen Dritte verteidigen.

V. Beauftragung von Dritten

ATES ist jederzeit berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Aufträge selbst oder von Dritten ausführen zu lassen. Lieferungen und Leistungen, die ATES an Dritte erteilt, werden nach Maßgaben der Vereinbarungen zwischen ATES und seinem Auftraggeber getroffen.

VI. Lieferung

1.) Mehr- oder Minderlieferung
Bei der Beauftragung von Verkaufshilfen jeglicher Art ist der Auftragnehmer berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen, ausgehend von der bestellten Liefermenge, bis zu 10% auszuführen und zu berechnen.

2.) Liefertermine
Liefertermine sind nur dann gültig und verbindlich, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich verlangt werden. Für Liefertermine, die aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Materialmangel, etc. Verzögerungen verursachen, übernimmt ATES keine Haftung.

VII. Zahlung

1.) Zahlungsziel
Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig, sofern in unserem Angebot kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

2.) Zahlungsverzug
Werden Zahlungsfristen überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 6% berechnet werden.

3.) Abrechnung von Teilleistungen
ATES behält sich vor, nach Abwicklung von Teilleistungen, insbesondere nach Vorlage von ersten Entwicklungen und Produktmustern, diese in Rechnung zu stellen.

4.) Vorauszahlung
ATES ist berechtigt, für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes zu berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

VIII. Haftungsbeschränkung

Die von der ATES erbrachten Leistungen basieren auf den Vorgaben und Informationen des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt ATES keine Haftung.

1.) Schadensansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, egal aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

2.) Reklamationen
Reklamationen aus Warenlieferungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich zu beanstanden. Später eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Ist eine berechtigte Reklamation vorhanden, so ist diese auf ihre Ernsthaftigkeit zu prüfen und im Einzelfall zu entscheiden, ob Ersatz, Nachbesserung oder Minderung geleistet wird.

3.) Verzögerungen durch den Auftraggeber
Steht der Auftraggeber in der Pflicht, Informationen, Entwürfe oder beigestellte Bauteile etc. zu liefern oder zu prüfen, so haftet ATES nicht, wenn durch verspätetes Eintreffen Termine nicht mehr eingehalten werden können oder hierdurch Kosten, auch bei Dritten, entstehen.

IX. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ATES.

X. Konkurrenzausschluss

ATES behält sich in eigenem Ermessen vor, konkurrierende Firmen nur dann nicht gleichzeitig zu betreuen, wenn sich hieraus Gewissenskonflikte hinsichtlich der erfolgsbegleitenden Maßnahmen und Strategien für gleiche oder ähnliche Märkte und Regionen ergeben.

XI. Datenschutz und Geheimhaltung

Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von ATES im Rahmen der für Displaybauer üblichen Arbeitsweise sichergestellt.

XII. Form der Kommunikation

Aufträge sowie Schriftverkehr werden, unter anderem als gängige PDF-Dateien, per e-Mail versendet. Erteilte Aufträge per e-Mail haben auch ohne Unterschrift ihre Gültigkeit. Nicht beachtete Aufträge per e-Mail, sofern diese als korrekt versendet gemeldet werden, entbinden unseren Auftragnehmer nicht von der Einhaltung seiner im Auftrag genannten Lieferfrist.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Standort der Firma ATES. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

XIV. Referenzwerbung

Der Auftraggeber gestattet der Firma ATES das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu veröffentlichen.

Stand: 12.01.2018